Jetzt ins Wohlbefinden investieren

Privatkassen übernehmen in der Regel 100% der Kosten für die medizinische Kräftigungstherapie. Doch auch für Selbstzahlende lohnt sich die Investition.

Gesetzlich versichert?

Die Medizinische Kräftigungstherapie gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen, die laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung sinnvoll sind, aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.

Prüfen Sie jedoch, ob Ihr Versicherer im individuellen Fall eine Kostenbeteiligung anbietet. Die Abrechnung erfolgt nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privat
versichert?

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die Medizinische Kräftigungstherapie bei entsprechender Indikation problemlos.

Abzurechnende Leistungen: Die Therapie besteht aus 18 bis 25 Sitzungen zur spezifischen Kräftigung der Wirbelsäule (GOÄ Ziffer 846). Ergänzend führen wir 2 bis 3 Funktionsanalysen (GOÄ Ziffer 842) und ein Ergänzungsprogramm für die Rumpf- und Stützmuskulatur (GOÄ Ziffern 506, 558) an zusätzlichen Trainingsgeräten durch.

Bioimpendanz-Messung

26,55pro Messung
  • GOÄ A651, Faktor 1.8
  • 1x zu Beginn der Medizinischen Kräftigungstherapieerapie

Therapiekosten

74,37pro Sitzung
  • Die Kosten umfassen eine Sitzung an der MedX LE oder CE plus ein 1:1 begleitetes Ergänzungstraining der Rumpf- und Stützmuskulatur
  • Die MKT-Behandlungen werden zweimal pro Woche, an der LE nach 3 Wochen einmal wöchentlich durchgeführt. Die Leistungen werden einmal pro Monat in Rechnung gestellt

Zusammensetzung Therapiekosten

74,37= 17,49 + 17,49 + 30,60 + 8,79 €
  • 17,49 € – GOÄ 506, Faktor 2.5 ¹
  • 17,49 € – GOÄ 558, Faktor 2.5 ²
  • 30,60 € – GOÄ 846, Faktor 3.5 ³
  • 8,79 € – GOÄ 857, Faktor 1.3 ⁴

¹ GOÄ Ziffer 506, Faktor 2.5: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung mit erhöhtem zeitlichem Aufwand
² GOÄ Ziffer 558, Faktor 2.5: Apparative Muskelfunktionstherapie. Erhöhter Zeitaufwand wegen Mehrgelenkübungen an verschiedenen Geräten
³ GOÄ Ziffer 846, Faktor 3.5: Übende Verfahren in Einzelbehandlung
⁴ GOÄ Ziffer 857, Faktor 1.3: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen